Ablesen der Wasserzähler: Verlängerung - Rückmeldung bis spätestens 15.01.23
Ablesen der Wasserzähler
Achtung letzter Termin!
Ablesen der Wasserzähler bis zum 15. Januar 2023
Zur Erstellung der Jahresendabrechnung 2022 für das Wasser/Abwasser/Niederschlagswasser benötigen wir die Zählerstände.
Deshalb bitten wir Sie - falls noch nicht geschehen – Ihre Zählerstände abzulesen, auf der zugesandten Ablesekarte einzutragen und diese bis spätestens Sonntag, 15. Januar 2023 in den Postbriefkasten – nicht in den Rathausbriefkasten! – einzuwerfen.
Oder Sie übermitteln die Zählerstände online unter www.mundelsheim.de - Elektronische Übermittlung Wasserzählerstand. Hierfür benötigen Sie Ihre Kunden- sowie Strichcodenummer – beide sind auf der Ablesekarte abgedruckt. Per Mail oder telefonisch mitgeteilte Zählerstände können nicht berücksichtigt werden.
Bei Wasserzählern, deren Zählerstand bis 15. Januar 2023 nicht mitgeteilt wurde, wird der Verbrauch geschätzt. Rechnungen mit geschätzten Zählerständen können aus abrechnungstechnischen Gründen nicht korrigiert werden.
Ab sofort können Sie Ihren Wasserzählerstand hier online melden!
Bitte lesen Sie den Zählerstand zeitnah zum 31.12.22 ab - vielen Dank!
Mitteilung von Veränderungen bei der Wasserversorgung
Mit der Bitte um Beachtung!
Gemäß § 49 der Wasserversorgungssatzung und § 46 der Abwassersatzung sind Veräußerer und Erwerber verpflichtet, binnen eines Monats der Gemeindekasse einen Eigentumswechsel mit dem bei der Übergabe festgestellten Zählerstand der Wasseruhr mitzuteilen. Die Angabe des Zählerstandes ist erforderlich, um mit dem bisherigen Eigentümer den Verbrauch vom letzten Ablesetermin bis zum Tage des Eigentumsüberganges abrechnen zu können. Weiter bitten wir auch Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen (Umzug, Änderung der Bankverbindung, Tod usw.) zeitnah mitzuteilen.