Wahlen 2024
Am Sonntag, 9. Juni 2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl
zum Europäischen Parlament (Europawahl)
des Gemeinderats
des Kreistags und
der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart statt.
Auf dieser Seite erhalten Sie fortlaufend wichtige Informationen und öffentliche Bekanntmachungen:
Vorläufiges Ergebnis der Europa- und Kommunalwahlen vom 09.06.2024 in der Gemeinde Mundelsheim
Briefwahl - wie richtig ausfüllen
Hinweise zur Wahlscheinbeantragung
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und der Mitglieder der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart sowie über die Erteilung von Wahlscheinen für diese Wahlen am 9. Juni 2024 vom 26.04.2024
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlvorschläge zur Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 vom 19.04.24
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 09.06.24 vom 08.02.24
Hinweis Briefwahlunterlagen:
Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen erst zugestellt, sobald alle Stimmzettel vorliegen. Dies wird voraussichtlich ab Mitte/Ende Mai 2024 sein. Hintergrund ist hier die späte Auslieferung der Stimmzettel an die Kommunen. Wir bitten um Verständnis.
Weitere Informationen folgen!
Europawahl am 09. Juni 2024
vom 06. bis 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 09. Juni 2024.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können
entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus ihres Wohnorts
bis spätestens zum 19. Mai 2024 (Sonntag)
einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antrag können Sie auch per Post an die Gemeinde senden.
(Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!)
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html.
oder bei ihrer örtlichen Gemeindeverwaltung.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.
Angebote der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg zur Kommunal- und Europawahl am 9. Juni 2024:
Am 9. Juni 2024 finden die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg statt. Aber wie wählt man richtig?
In diesem Video können Sie erfahren,
1. wer wahlberechtigt ist,
2. wo man seine Stimme abgeben kann,
3. wer genau gewählt wird,
4. wie man den oder die Stimmzettel ausfüllt,
5. was kumulieren und panaschieren bedeutet,
6. wann der Stimmzettel ungültig wird und
7. was man ins Wahllokal mitnehmen muss.
Bild: LpB BW
Auf den Internetseiten www.kommunalwahl-bw.de und www.europawahl-bw.de erhalten Sie weitere ausführliche Informationen.