Achtung: ab sofort gilt ein Abkochgebot des Trinkwassers
Ab sofort, Freitag, den 14.07.2023 ab 15:00 Uhr gilt ein
Abkochgebot
Für den menschlichen Verzehr darf das Trinkwasser nur im abgekochten Zustand verwendet werden. Gemeint ist damit das Zubereiten von Speisen und Getränken sowie das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser zurückgegriffen werden. Keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser Verwendung finden.
Das Leitungswasser ist weiterhin brauchbar zur Toilettenspülung.
Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht getrunken wird.
Diese Regelung ist vom Gesundheitsamt mit der Gemeinde Mundelsheim abgestimmt. Von dort wird die Desinfektion des Wassers weitergeführt.
Weitere Informationen über den aktuellen Sachstand können Sie beim
Bürgermeisteramt Mundelsheim unter der Internetseite www.mundelsheim.de
oder beim
2. Gesundheitsamt Ludwigsburg, Telefon-Nr. 0 71 41 / 1 44 – 20 20 erhalten.
Die Gemeinde Mundelsheim und das Gesundheitsamt prüfen weiterhin intensiv die Wasserqualität. Über wichtige Veränderungen werden wir Sie unverzüglich informieren.
Bürgermeisteramt Mundelsheim
Bitte beachten Sie:
Ab sofort gilt in Mundelsheim ein Abkochgebot für Wasser!
Das Trinkwasser darf für den menschlichen Verzehr nur im abgekochten Zustand verwendet werden. Alternativ kann auf abgepacktes Mineralwasser oder Tafelwasser zurückgegriffen werden. Selbstgefertigtes Mineralwasser darf nicht verwendet werden.
Leitungswasser kann weiterhin zur Toilettenspülung verwendet werden.
Beim Duschen und Baden ist darauf zu achten, dass das Wasser nicht getrunken wird.
Über wichtige Veränderungen werden wir Sie unverzüglich informieren.
Bürgermeisteramt Mundelsheim