Winterdienst: Räum- und Streupflicht aller Anlieger
Wie in jedem Jahr weisen wir vor Winterbeginn auf verschiedene Sachverhalte in Bezug auf die bestehenden Verpflichtungen im Rahmen des Winterdienstes hin. Der Winterdienst untergliedert sich in öffentliche und private Aufgaben. Die privaten Aufgaben sind in der örtlichen Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege festgelegt. Den vollständigen Text dieser Satzung können Sie auf dem Rathaus, Zimmer 6, einsehen. Hier die wichtigsten Regelungen in gekürzter Form:
Zur Räum- und Streupflicht verpflichtet sind Eigentümer und Besitzer (z.B. Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben.
Die Räum- und Streupflicht erstreckt sich auf die Gehwege sowie Wander- und Fußwege (Fußwege sind auch Staffeln). Wo keine Gehwege vorhanden sind, auf die Flächen am Rande der Fahrbahn.
Die Flächen sind in der Regel auf mind. 1,00 m Breite zu räumen. Die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs muss gewährleistet sein. Schnee darf aus Rücksicht auf die Autofahrer nur an den Straßenrändern angehäuft werden. Bitte keinen Schnee auf Gehwege, aber auch nicht auf die öffentliche Straße (Fahrbahn) schippen.
An Bushaltestellen müssen im Rahmen des § 5 Abs. 5 der Streupflichtsatzung „die Gehwege bis zur Bordsteinkante bei Glätte so bestreut und von Schnee freigehalten werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen durch eine der Türen der Verkehrsmittel und ein Zu- bzw. Abgang zur Wartehalle, falls vorhanden, gewährleistet ist“.
Zum Streuen ist abstumpfendes, umweltgerechtes Streugut (Sand, Splitt oder Asche) zu verwenden. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist auf ein unumgängliches Mindestmaß zu beschränken. Nach Ende des Winters gehört auch die Beseitigung des Streugutes zu den Aufgaben der Anlieger.
Die Gehwege müssen von Montag bis Freitag bis 7 Uhr, samstags bis 8 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein. Bei erneutem Schneefall oder auftretender Eisglätte ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 21 Uhr.
Bitte beachten Sie Ihre Räum- und Streupflicht insbesondere auch unter haftungsrechtlichen Aspekten. Und bitte helfen Sie mit - und auch Ihren Nachbarn! Wer selbst (z.B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht seiner Räum- und Streupflicht nachkommen kann, bedient sich evtl. professioneller Unterstützung oder bittet einen Nachbarn um Hilfe.
So streut die Gemeinde
Die öffentlichen Räum- und Streuaufgaben werden außerorts von der Straßenmeisterei Besigheim erledigt. Innerorts ist der Bauhof der Gemeinde nach dem Streuplan zuständig. Bis 15.01.2025 wird im Ortsteil Schreyerhof der Winterdienst von der Gemeinde Hessigheim durchgeführt. Ab dem 16.01.2025 erledigt diesen vereinbarungsgemäß die Gemeinde Mundelsheim.
Die Räum- und Streupflicht durch die Gemeinde besteht innerhalb der geschlossenen Ortslage nur an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen. Beide Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Dazu gehören in Mundelsheim folgende Straßen (Phase I):
Blumenstraße, Dahlienweg, Gartenstraße, Goethestraße, Großbottwarer Straße, Hartweg, Heinrich-Maulick-Straße, Hessigheimer Straße, Hindenburgstraße, Hohlweg, Im Gschied, Im Schönblick, Johann-Wolff-Straße, Kappelstraße, Zufahrt Gemeindepflegehaus ab Karl-Epple-Straße, Kirchhofgasse, Langer Weinbergweg, Lange Straße, Neuweilerstraße, Panoramastraße, Rozenbergstraße, Schnellerweg, Seebachweg, Urbanstraße, Weinbergstraße, Wertweg.
Zur Phase II gehören als sinnvolle Ergänzung zur Phase I, jedoch ohne rechtliche Verpflichtung, da nicht beide Merkmale erfüllt sind:
Adergässle, Alter Weg, Dammweg, Dahlienweg nur Treppe, Falkenweg, Fliederweg nur Treppe, Hasennest, Bushaltestellen Hessigheimer Straße, Hölderlinstraße mit Treppe, Hohlweg nur Treppe, Innere Au, Justinus-Kerner-Straße, Kalkgraben, Kappelstaffel, Kilianstraße, La-Motte-Servolex-Straße, Lange Straße nur Gehweg, Bushaltestellen Lange Straße und Gehweg bis Netto-Markt, Lindenstraße, Lindenstraße/Seebachweg Treppe, Lönsweg, Mörikestraße nur Treppe, Mühlgasse, Neckarstraße, Nelkenweg nur Treppe, Ottmarsheimer Straße, Pleidelsheimer Straße nur Gehweg, Postgasse, Rathausgasse und Rathaus, Roseggerweg, Schillerstraße, Schreyerhof (Gehürd), Seelhofenstraße, Sylvanerstraße, Trollingerstraße, Urbanstraße nur Treppe, Veilchenweg nur Treppe, Wasenstraße, Wertweg.
Anschließend erfolgt im Regelfall die Erledigung der privaten Aufgaben der Gemeinde.
Straßen die nicht geräumt werden (z.B. Sackgassen, Feldwege, Anliegerstraßen, Spielstraßen, Feldwege usw.):
Amselweg, Backhausweg, Baugasse, Brunnengasse, Carl-Benz-Straße, Fährweg, Drosselweg, Fischerwert, Fasanenstraße, Freihof, Hauffweg, Heinrich-Hertz-Straße, Jägersgartenweg, Käsbergstraße, Kirschhälde, Körnerweg, Lämmlestraße, Lerchenweg, Lessingweg, Marktstraße, Meisenweg, Mühlwiesenstraße, Nachtigallenweg, Nelkenweg, Paradies (Schützenhaus), Planstraße, Pleidelsheimer Straße, Postgasse, Raiffeisenstraße, Schulgasse, Schwalbenweg, Sudetenstraße, Stormweg, Taubenweg, Uhlandstraße, Zeisigweg, Parkplätze Käsberghalle und bei den Sportplätzen und Marktplatz.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diejenigen Strecken zuerst geräumt werden, die ein starkes Gefahrenpotential in sich bergen. Auf Straßen und Wegen, die nicht oder später geräumt werden, ist von allen Verkehrsteilnehmern eine erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr gefordert. Achten Sie als Fußgänger auf gutes Schuhwerk mit möglichst gutem Profil bei Schnee und Glätte.
Parken Sie bitte Ihre Fahrzeuge auf öffentlichen Flächen immer so, dass die Räum- und Streufahrzeuge ohne Behinderung durchfahren können.
Hausdächer mit und ohne Photovoltaikanlagen:
Wir weisen aus gegebenem Anlass darauf hin, dass bei Schäden, die durch Dachlawinen entstehen, der Hauseigentümer mithaftet. Daher empfehlen wir das Anbringen von Schneegittern. Besonders gefährdet sind Dächer mit Photovoltaikanlagen, weil dort der Schnee leichter abrutschen kann. Zudem besteht erhöhte Gefahr entlang von Gebäuden, deren Dächer an öffentliche Parkplätze angrenzen.
Streusplitt für den Winterdienst
Der Umwelt zuliebe muss auf Auftausalze weitgehend verzichtet werden. Zulässig sind sie nur dann, wenn Sand, Splitt oder Asche nicht ausreichen, um die Glätte zu beseitigen. Damit sich alle Einwohner aktiv am Umweltschutz beteiligen können, wird auch dieses Jahr wieder von der Gemeinde kostenlos Streusplitt zur Verfügung gestellt. Der Splitt lagert auf dem Parkplatz des ehemaligen Bauhofs in der Karl-Epple-Straße. Vier weitere öffentliche Streugutbehälter sind in der Großbottwarer Straße (ortsauswärts vor Haus 30), in der Heinrich-Maulick-Straße (ehemals Bäckerei Offergeld) und im Schreyerhof aufgestellt.
Noch ein Hinweis für alle Kinder:
Je nach Schnee- und Witterungslage wird in der Kirchhofgasse (östlich der Einmündung Rozenbergstraße) der Schnee zum Schlittenfahren belassen.
Ihr Ordnungsamt